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   KAGH, 26.11.2021 - M 14/2021   

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https://dejure.org/2021,66004
KAGH, 26.11.2021 - M 14/2021 (https://dejure.org/2021,66004)
KAGH, Entscheidung vom 26.11.2021 - M 14/2021 (https://dejure.org/2021,66004)
KAGH, Entscheidung vom 26. November 2021 - M 14/2021 (https://dejure.org/2021,66004)
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    Kein Versäumnisverfahren im kirchlichen Arbeitsgerichtsverfahren

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 27.09.1994 - 2 AZB 18/94

    Berufungsbegründungsfrist - Verlängerung - Wiedereinsetzung

    Auszug aus KAGH, 26.11.2021 - M 14/21
    Jedenfalls konnte der Klägervertreter darauf vertrauen, dass das Gericht nicht ohne weiteren Hinweis von einer nicht ausreichenden Darlegung eines erheblichen Verlegungsgrundes ausgehen würde (vgl. zu Fristverlängerungsanträgen BAG vom 27.09.1994 - 2 AZB 18/94).
  • BFH, 29.12.2020 - VII B 92/20

    Verlegungsantrag

    Auszug aus KAGH, 26.11.2021 - M 14/21
    Eine Verlegung ist jedoch gerechtfertigt, wenn trotz aller nach der Prozesslage gebotenen und zumutbaren Anstrengungen die Wahrnehmung eines Termins seitens eines - oder wie hier beider - Beteiligten nicht möglich ist (vgl. BFH vom 29.12.2020 - VII B 92/20).
  • BSG, 07.12.2017 - B 5 R 378/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des

    Auszug aus KAGH, 26.11.2021 - M 14/21
    In einem solchen Fall ist davon auszugehen, dass die Nichtanhörung für die ergangene Entscheidung ursächlich geworden ist (vgl. BSG vom 07.12.2017 - B 5 R 378/16 B mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Düsseldorf, 23.12.2021 - 20 U 90/21

    Ob die Einstellung der beanstandeten Handlung durch den Antragsgegner der

    Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 21. Mai 2021 - Az. 14c O 14/21 - wird zurückgewiesen.

    Die Antragsgegnerin beantragt, das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 21. Mai 2021, 14c O 14/21, abzuändern, die einstweilige Verfügung vom 21. Mai 2021 aufzuheben und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung insgesamt zurückzuweisen.

  • VG Lüneburg, 01.12.2023 - 5 B 168/23

    Syrien: Dublin: Keine systemischen Mängel in Italien

    Seite 14/21 inden-eu-laendern, zuletzt abgerufen am 1.12.2023), die Jugendarbeitslosenquote jedoch bei 21, 9 % (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/74795/umfrage/jugendarbeitslosigkeit-ineuropa, zuletzt abgerufen am 1.12.2023).
  • VG Oldenburg, 21.11.2022 - 15 A 2679/17

    Irak: Kein Flüchtlingsschutz für schiitischen Mann aus Bagdad; vorgeblich

    Erforderlich ist vielmehr eine jedenfalls annäherungsweise quantitative Ermittlung Seite 14/21 der Gesamtzahl der in dem betreffenden Gebiet lebenden Zivilpersonen einerseits und der Akte willkürlicher Gewalt andererseits, die von den Konfliktparteien gegen Leib oder Leben von Zivilpersonen in diesem Gebiet verübt werden, sowie eine wertende Gesamt­ betrachtung mit Blick auf die Anzahl der Opfer und die Schwere der Schädigungen (To desfälle und Verletzungen) bei der Zivilbevölkerung.
  • VG Hamburg, 10.08.2021 - 16 A 4918/19

    Erfolglose Klage eines Syrers im wehrpflichtigen Alter auf Zuerkennung der

    Soweit in den aktuellen Stellungnahmen des UNHCR sowie des European Asylum Support Office von einer Gefährdung von Rückkehrern (UNHCR, Update VI, 2021, G 11/21, S. 112 ff.) bzw. von Übergriffen auf (illegal) ausgereiste Personen sowie Personen, die im Ausland einen Asylantrag gestellt haben, berichtet wird (vgl. EASO, Syria, Situation of returnees from abroad, Juni 2021, G 14/21, S. 18 f., 27 f.), ergeben sich aus diesen abermals zu allgemein gehaltenen Auskünften ebenfalls keine hinreichenden Anhaltspunkte für die erforderliche Gerichtetheit etwaiger Verfolgungshandlungen.
  • VG Oldenburg, 29.08.2022 - 3 A 4215/16

    Afghanistan: Flüchtlingseigenschaft bei identitätsprägender Verwestlichung

    Dieser Maßstab ent spricht im Wesentlichen dem von der Qualifikationsrichtlinie vorausgesetzten und auch Seite 14/21 in der Flüchtlingsdefinition ("begründete Furcht vor Verfolgung", Art. 2 Buchst. c Qualifikationsrichtlinie) angelegten Maßstab (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. März 2007 - 1 C 21.06 - juris, Rn. 24).
  • VG Stade, 07.07.2021 - 6 A 3758/17

    Kolumbien: Hinreichender staatlicher und interner Schutz gegen FARC vorhanden

    Seite 14/21 Erdölproduzent Lateinamerikas und der viertgrößte Kohleproduzent der Welt, der drittgrößte Kaffeeexporteur und der zweitgrößte Exporteur von Schnittblumen.
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.04.2021 - VerfGH 3/21

    Verfassungsbeschwerde gegen ein gerichtliches Hinweisschreiben

    Ungeachtet des Umstandes, dass das Schreiben vom 23. November 2020 bereits Gegenstand der Verfassungsbeschwerde 188/20.VB-1 ist, ist die Verfassungsbeschwerde bereits deshalb unzulässig, weil ein solches gerichtliches Hinweisschreiben nicht selbstständig mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar ist (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 23. Februar 2021 - 14/21.VB-2, juris, Rn. 5; BVerfG, Beschluss vom 12. November 2018 - 1 BvR 1370/18, juris, Rn. 3).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.04.2021 - VerfGH 188/20

    Verfassungsbeschwerde gegen ein gerichtliches Hinweisschreiben

    Soweit die Beschwerdeführer sich gegen das Schreiben des Amtsgerichts vom 23. November 2020 im Verfahren 14 AR 3/20 wenden, folgt die Unzulässigkeit bereits daraus, dass dieses Schreiben als bloßer richterlicher Hinweis nicht selbstständig mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar ist (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 23. Februar 2021 - 14/21.VB-2, juris, Rn. 5; BVerfG, Beschluss vom 12. November 2018 - 1 BvR 1370/18, juris, Rn. 3).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.04.2021 - VerfGH 53/21

    Verfassungsbeschwerde gegen drei Schreiben des Landessozialgerichts

    Aber auch soweit die Verfassungsbeschwerde sich nicht gegen den Inhalt der gerichtlichen Schreiben und der übersandten Schriftstücke richtet, sondern dagegen, dass das Gericht mit ihnen - insbesondere mit der Anforderung eines Gutachtens nach Aktenlage - das Verfahren weiter fördert, ohne zuvor über die Anhörungsrügen des Beschwerdeführers im Rahmen von Ablehnungsgesuchen entschieden zu haben, ist sie unzulässig, denn gerichtliche Schreiben und Verfügungen sind nicht selbstständig mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 23. Februar 2021 - 14/21.VB-2, juris, Rn. 5; BVerfG, Beschluss vom 12. November 2018 - 1 BvR 1370/18, juris, Rn. 3).
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